Naturschutzverein Freier Wald e.V.
Unsere satzungsmäßigen Ziele sind schwerpunktmäßig:
Satzung des Vereins § 2 Zweck, Gemeinnützigkeit (Auszug)
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Hierbei engagiert sich der Verein, indem er mit Umwelt- und Naturschutzverbänden, mit der Volksinitiative Rettet Brandenburg und mit der Bundesinitiative Vernunftkraft eng zusammenarbeitet.
Der Vereinsszweck soll insbesondere durch
– Förderung und Durchführung von Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsschädigungen z.B. Infraschall (Windindustrieanlagen)
– Durchführung und Förderung von Maßnahmen im Sinne der im Brandenburgischen Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) formulierten Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
– Durchführung und Förderung von Maßnahmen, die die Schädigung des natürlichen Lebensraumes der Menschen, Tiere und Pflanzen verhindern
verwirklicht werden. Der Verein kümmert sich um die Organisation und Durchführung von Ausstellungs- und Informationsveranstaltungen zur Landschaftspflege, Umwelt- und Naturschutz sowie über die heimische Tier- und Pflanzenwelt mit dem Zweck, die Bürger und insbesondere Kinder und Jugendliche für Erhalt und Schutz der Natur zu sensibilisieren und zur aktiven Mitwirkung bei freiwilligen Maßnahmen der Landschaftspflege und des Umweltschutzes zu motivieren.
Die weitere positive Entwicklung von einer ländlich geprägten Region hin zu einer intakten naturnahen Landschaft, die geprägt wird von Wäldern, Seen und gewachsenen dörflichen Strukturen, wird vom Verein positiv begleitet und unterstützt. Der Verein setzt sich für die Erhaltung des Landschaftsbildes ein, indem er Entscheidungen und Maßnahmen von öffentlichen Gremien, Planungsgemeinschaften und Institutionen widerspricht, die diesem Anliegen entgegenstehen.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein kann sich im Rahmen seines Vereinszwecks (Abs.1) an anderen Körperschaften und Personengesellschaften und –vereinigungen beteiligen.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge
(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede voll geschäftsfähige, natürliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand.
(2) Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Vorstand zu richten ist. (15806 Zossen, Hauptstraße 21)